Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Er hat die Beschäftigten über Gesundheitsgefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
Die Beschäftigten haben ihrerseits die Arbeitsschutzanweisungen des Arbeitgebers zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass durch ihre Tätigkeit andere Personen nicht gefährdet werden. Sie sind ferner verpflichtet, festgestellte Mängel, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit haben können, dem Arbeitgeber zu melden.
Die MORAVIA Akademie bietet eine Reihe von Seminaren zum Arbeitsschutz an.
"Befähigte Person" Voraussetzung: TRBS 1203 (Quelle: Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
Tipp: Der Einweiser
Klicken Sie für mehr Detailinformationen auf einen Seminarnamen.
Tipp:
Jetzt Fördermöglichkeiten für Seminare prüfen!
Newsletter |
►abonnieren |
Fax-Anmeldeformular
| Allgemeines Anmeldeformular |