gem. VDI 2700 Blatt 3.1 + DIN EN 12195Zurrmittel sind vor der Benutzung durch den Anwender auf augenfällige Mängel zu prüfen. Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit beeinträchtigen, sind die Zurrmittel der weiteren Benutzung zu entziehen. Nach der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Wiederholungsprüfungen der Zurrmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel durch die befähigte Person/Sachkundigen systematisch erkannt und abgestellt werden.
Bei den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen handelt es sich um die jährlichen Sicht- und Funktionskontrollen der Arbeitsmittel durch einen Sachkundigen. Diese Prüfung ist zu dokumentieren
In unserem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendigen Fachkenntnisse, um den arbeits- und betriebssicheren Zustand von Zurrgurten, Zurrketten, Zurrseilen, Rundschlingen und deren Zubehör zu beurteilen.
Auch die Aufgaben, Rechte und Pflichten, sowie die Verantwortung der "Befähigten Person", werden in diesem Lehrgang umfassend dargestellt.
Zielgruppe:
Vergl. TRBS 1203 (Quelle: Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
z. B. Wartungs- und Instandhaltungs-Personal, Meister, Techniker, welche als "Befähigte Person" Prüfungen vornehmen sollen.
Inhalte:
1. Rechtliche Grundlagen
2. Durchführung der Prüfung der Ladungssicherungshilfsmittel:
Seminarzeiten: jeweils 9:00 - ca. 16:30 Uhr.
Im Preis enthalten sind seminarbegleitende Unterlagen, begrenzte Teilnehmerzahl (max. 20 Personen) für besseren Lernerfolg, komplette Bewirtung und ein Schulungsnachweis für die "Befähigte Person (Sachkundige/r)".
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