§ 22 StVO "Ladung" verlangt, dass Maßnahmen zur Ladungssicherung den anerkannten Regeln der Technik (EN-/DIN-Normen, VDI-Richtlinien) entsprechen. Nicht vorschriftsmäßig gesicherte Ladung bedeutet einen Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht und ist bußgeldbewehrt mit entsprechenden Einträgen in Flensburg. Auch Schulungen werden vorausgesetzt:
So verlangt die VDI-Richtlinie 2700 Blatt 5, dass ein Unternehmer nur Personen mit Aufgaben der Ladungssicherung betrauen darf, die ausreichende Kenntnisse der Ladungssicherung haben und in der Durchführung ihrer Tätigkeiten unterwiesen sind.
Die Verantwortung für die Ladungssicherung betrifft nicht nur Fahrer und Halter von Fahrzeugen, sondern beginnt bereits beim Verlader, also bei allen Betrieben, die einen Transport in Auftrag geben, angefangen beim Management bis hin zu den Mitarbeitern im Lager.
Probleme bereitet häufig die Anwendung der Vorschriften und Techniken. Die eingesetzten Mittel müssen hohen Anforderungen genügen und man muss wissen, welche Sicherungsmethoden die richtigen sind.
Oft reichen schon wenige Mittel, um einen messbaren Verbesserungseffekt zu erzielen. Ladungssicherung muss also nicht „teuer“ sein. Welche Mittel das sind, ist Thema dieses Seminars.
Hinweis: Für alle Schulungen, die den Zusatz "(BKrFQG)" tragen, gilt die Anerkennung im Rahmen der Weiterbildung für Berufskraftfahrer gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz.
Zielgruppe
Transportunternehmen, Speditionen, Verlader, Bau- und Betriebshöfe, Feuerwehren, Polizei, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Verladepersonal, Fuhrparkleiter, Frachtführer, Fahrzeugführer.
Seminarübersicht
Seminarzeiten: jeweils 9:00 – ca. 17:00 Uhr.
Im Preis enthalten sind Seminarunterlagen und komplette Bewirtung der Teilnehmer (2 Kaffeepausen, mittags Menü oder Lunchbuffet, alkoholfreie Getränke).
Die Teilnehmer (max. 20 Personen) erhalten einen Schulungsnachweis gemäß VDI-Richtlinie 2700 Blatt 5.
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