Für das Packen von Ladung in Containern gelten die internationalen und vom Bundesminister für Verkehr als rechtsverbindlich erklärten CTU-Packrichtlinien. Diese Richtlinien schreiben u.a. vor, dass alle mit der Beförderung oder dem Packen von Ladung in CTUs beschäftigten Personen entsprechend ihren Zuständigkeiten ausgebildet sein müssen.
Inhouse-Schulung nach Vereinbarung.
Hinweis: Für alle Schulungen die mit (BKrFQG) gekennzeichnet sind gilt die Anerkennung im Rahmen der Weiterbildung für Berufskraftfahrer gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz.
Ziel des Seminars ist die Aneignung grundlegender Kenntnisse wie im Abschnitt 7.4.1 der CTU-Packrichtlinien beschrieben. Danach sollen die Ausgebildeten
„in die Lage versetzt werden, zu erkennen, wenn Ladung in CTUs schlecht gepackt und gesichert wird; außerdem müssen sie über folgendes Bescheid wissen: die einschlägigen Rechtsvorschriften; die Größe der Kräfte, die bei der Beförderung mit Straßenfahrzeugen, mit der Eisenbahn und mit dem Seeschiff auf Ladung einwirken können; die Grundlagen des Packens und Sicherung von Ladung in CTUs“.
Aus dem Inhalt:
Am Schulungsort steht ein Container für praktische Übungen zur Verfügung.
Seminarzeiten: jeweils 9:00 – ca. 17:00 Uhr.
Im Preis enthalten sind Schulungsunterlagen, Kaffeepausen, Mittagessen und Tagungsgetränke.
Die Teilnehmer (max. 20 Personen) erhalten einen Schulungsnachweis gemäß CTU-Packrichtlinien.
Inhouse-Schulung nach Vereinbarung.
Tipp:
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